Leitlinien unserer Arbeit

Mit den folgenden Leitlinien sind wir der Geschichte der Frauennotruf-Bewegung in Deutschland verpflichtet, die durch feministische Gesellschaftsananlysen, ständig professionalisierte Beratungspraxis sowie fachlichen und kollegialen Austausch ihr Profil entwickelt hat (mehr dazu unter Vernetzung).

Ächtung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Unter Gewalt verstehen wir jedes Verhalten, das das persönliche Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frau verletzt – sei es in psychischer, in sozialer, in ökonomischer, körperlicher oder sexueller Hinsicht.

Parteilichkeit und Ganzheitlichkeit der Beratung

Wir stehen parteilich – eindeutig auf der Seite der Betroffenen. Das heißt aber gerade nicht, dass wir in ihr nur das leidende Opfer sehen. Vielmehr bedeutet Parteilichkeit Solidarität mit der betroffenen Frau. Wie sie die Gewalt erlebt (hat), welche Möglichkeiten und Bedürfnisse sie für die Bewältigung dieses Erlebens wahrnimmt, steht im Vordergrund: Wir möchten die Frauen dort abholen, wo sie stehen… Das bedingt aber auch, über die aktuelle Lebenssituation hinaus die Lebensgeschichte der Betroffenen und den gesellschaftlichen Hintergrund mit im Blick zu behalten, auch wenn dies im Beratungsprozess selbst nicht unmittelbar zur Sprache kommt.

Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe

Gewalterleben macht eine Frau zum sogenannten „Opfer“. Dies gilt es für uns gleichermaßen ernst zu nehmen als auch zu relativieren. Ziel unserer Beratung ist es, betroffenen Frauen Zugang zu ihren eigenen Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten zu schaffen, so dass sie für sich selbst Perspektiven entwickeln und umsetzen können („empowerment“).

Freiwilligkeit

Die Entscheidung über Art und Umfang der Beratung liegt bei den Rat suchenden Frauen selbst – von unserer Seite geschieht nichts gegen ihren Willen.
Das gilt auch für die Frauen/Gewaltopfer, mit denen wir im Rahmen unserer BISS-Arbeit (Erstintervention bei häuslicher Gewalt) von uns aus Kontakt aufnehmen.

Vertraulichkeit und Anonymität

Beraterinnen unserer Einrichtung unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Alle Beratungsinhalte werden streng vertraulich behandelt. Auch müssen Frauen, die sich an uns wenden, nicht ihre Identität preisgeben. Dieses Anonymitätspinzip ist eingeschränkt in den Fällen, über die wir im Rahmen unserer BISS-Arbeit (Erstintervention bei häuslicher Gewalt) durch die Polizei verständigt werden. Auch hier jedoch gilt uneingeschränkt, dass keine Beratungsinhalte weitergegeben werden – es sei denn auf ausdrücklichen Wunsch der Frau (Schweigepflichtsentbindung).

Kein eigenständiges Zugangsrecht für Männer

Mit unserer Beratungsstelle bieten wir Frauen einen geschützten Raum. Männer haben daher grundsätzlich kein eigenständiges Zugangsrecht, sondern werden gegebenenfalls an entsprechende Beratungsstellen weiter verwiesen. Als Angehörige oder Bezugspersonen können Männer auf Wunsch der Klientinnen und nach Absprache mit den Beraterinnen vorübergehend in den Beratungsprozess mit einbezogen werden.

Wir arbeiten ohne parteipolitische oder konfessionelle Bindung.

Träger der Beratungsstelle ist der als gemeinnützig und mildtätig anerkannte eingetragene Verein Ophelia Beratungszentrum für Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrung e. V.