BISS-Beratung

Gemäß den Vorgaben des Landes umfasst die Beratung:

  • proaktive Kontaktaufnahme: nach Meldung durch die Polizei (Fax des Einsatzprotokolls, Sachverhalt) nehmen wir telefonisch bzw. wo dies nicht gelingt schriftlich mit der Betroffenen Kontakt auf und bieten ihr unsere Unterstützung an,
  • telefonische oder persönliche Beratung,
  • Hilfestellung zur Erhöhung von Schutz und Sicherheit für die Frau und ihre Kinder, individuelle Sicherheitsplanung
  • Information und Unterstützung nach einem Platzverweis, Anzeige oder vorläufiger Festnahme des Täters sowie nach einer erfolgreichen Intervention durch die Polizei,
  • Information über weitere rechtliche Schritte, vor allem im Hinblick auf zivilrechtliche Schutzanordnungen (z. B. Wohnungszuweisung, Betretungs- und Belästigungsverbote)
  • psychosoziale Krisenintervention durch Unterstützung und Beratung (auch im Hinblick auf die Situation der Kinder) sowie Weitervermittlung an andere Einrichtungen wie z. B. Frauenhäuser

Das Land Niedersachsen fördert seit 01.01.2006 flächendeckend in allen Polizeiinspektionen Beratungsstellen für Erstintervention und Beratung bei häuslicher Gewalt. Für die Region Hannover hat der BISS-Verbund die Region Hannover übernommen – eine Kooperation der AWO Region Hannover, der Donna-Clara-Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen (Laatzen) und des Ophelia Beratungszentrums für Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrung, Langenhagen e.V.

Das Ophelia Beratungszentrum Langenhagen ist im BISS-Bereich zuständig für die Polizeikommissariate Langenhagen, Wedemark, Burgwedel und Isernhagen.