Digitale Medien – Tatort Internet

Du findest nachfolgend Infos zu diesen Themen:

Tatort Internet

Digitale Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob am Rechner, Tablet oder Smartphone: Wir sind viel im Netz. Auch der Austausch von Nachrichten über Dienste wie WhatsApp oder Telegram ist für viele selbstverständlich. Soziale Netzwerke wie Instagram, Snapchat oder Facebook oder Video-Portale wie YouTube sind Orte der Kreativität, des Austauschs mit Freund*innen oder der Suche nach neuen Kontakten. Diese Räume können aber ebenso Tatorte für (sexualisierte) Gewalt, Mobbing oder Sexting werden. Vor allem junge und unwissende Nutzer*innen können in virtuellen Räumen unangenehme Erfahrungen machen.

Im Internet gelangen Tatpersonen relativ leicht an potentielle Opfer. Es gibt eine hohe Anzahl anonymer, virtueller Treffpunkte. Es fehlen wirksame Kontrollmechanismen. Da nur virtuell miteinander kommuniziert wird, handelt es sich im Netz um eine „blinde“ Interaktion ohne körperliche Anwesenheit. Selbst eine Webcam garantiert nicht das Erkennen der wahren Person. Profilbilder können bearbeitet oder aus dem Internet gestohlen/ kopiert und dann benutzt werden.

Für Tatpersonen hat das Handeln im Netz also Vorteile: Sie müssen für eine Kontaktaufnahme nicht einmal aus dem Haus gehen. Sie können ihre wahre Identität verbergen und sich ein „fake“-Profil erstellen, z. B. ein anderes Geschlecht auswählen, sich jünger oder älter oder auch attraktiver darstellen. Die Hemmschwellen, Übergriffe auszuüben, sind geringer, als stünde man sich im realen Leben von Angesicht zu Angesicht gegenüber. Außerdem führt die hohe Anonymität dazu, dass Tatpersonen meist nur schwer identifiziert werden können, z. B. wenn sie den Rechner anderer Personen nutzen oder aus dem Darknet agieren.

Im folgenden Text benennen wir ein paar ausgewählte Themen, die in der digitalen Welt Probleme verursachen können und geben Hinweise, wie man sich schützen kann.

Was sind sexuelle Übergriffe im Netz?

Allgemein bestimmt jede Person selbst, ab wann sie Texte und Bilder als grenzverletztend und übergriffig erlebt. Sexuell übergriffig sind das unaufgeforderte Verschicken von pornografischem Material wie Fotos nackter Personen, Comics oder Pornofilme sowie die Aufforderung zu sexuellen Handlungen vor der Webcam wie das Berühren der Geschlechtsteile oder Masturbation. Als sexuell übergriffig kann aber auch die unerwünschte Kommunikation über verschiedene sexuelle Themen verstanden werden, z. B. aufgedrängte Gespräche über das eigene Sexualleben, sexuelle Erfahrungen oder über das Aussehen des eigenen Körpers.

Eine anfänglich harmlos erscheinende Frage, zum Beispiel danach, wie man aussieht, kann im Gespräch langsam in sexuelle Themen übergehen. Solche Strategien können als Vorbereitung für Grooming genutzt werden.

Was ist Grooming?

Grooming ist der Aufbau von Vertrauen über eine längere Kommunikation, die oft mehrere Wochen dauert. Der Vertrauensaufbau dient dem Anbahnen realer Treffen mit dem Ziel sexueller Übergriffe und/ oder sexueller Ausbeutung.

Die Tatperson zeigt dabei reges Interesse an den Problemen, Wünschen und Träumen der meist minderjährigen Betroffenen. Dabei werden Handynummern und Fotos, zum Teil auch Nacktfotos, ausgetauscht. Dies muss aber nicht bedeuten, dass sich die „wahre“ Person zu erkennen gibt. Es kann kann sich auch um einen „Lockvogel“ handeln, also um eine Person, die nur die Kontakte zu den Mädchen oder Jungen herstellt.

Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann Treffen an einem realen Ort vereinbart – meist ohne das Wissen von Eltern oder Freunden. Dies muss nicht immer mit einem Übergriff enden, aber das Risiko ist sehr hoch.

Das Europäische Polizeiamt, kurz Europol, ist die Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union. Europol hat auf einen Leitfaden veröffentlicht, der für das Thema Cybergrooming sensibilisieren und aufklären soll:

Wer ist betroffen?

Mädchen sind insgesamt häufiger von sexuellen Übergriffen in Internet betroffen als Jungen. Die Wahrscheinlichkeit, in einem Chatroom zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu werden oder pornografische Filme oder Fotos zu erhalten, ist für ein 10-jähriges Mädchen genauso hoch wie für eine 18-Jährige. Daher ist frühe Aufklärung wichtig: Auch digitale sexuelle Übergriffe sind nicht rechtens.

Wer sind die Tatpersonen?

Aufgrund der hohen Anonymität und der Möglichkeit, die echte Persönlichkeit falsch darzustellen (Aussehen, Alter, Geschlecht), ist es schwer, die Tatpersonen zu identifizieren.

Dennoch zeigen Untersuchungen, dass Übergriffe im Internet auf Minderjährige meist von Erwachsenen durchgeführt werden. Zu etwa 20 Prozent sind Tatpersonen selbst minderjährig. Tatpersonen können durchaus dem persönlichen Umfeld (Familien- und Bekanntenkreis) entstammen. Der Großteil aber sind Fremde, zu denen der Kontakt erst im Internet entstanden ist. Im Netz ist durch die große Reichweite und Anonymität die Kontaktaufnahme leichter als im realen Umfeld und die  Tatpersonen fühlen sich sicherer, mit Minderjährigen in Kontakt zu treten.

Rechtslage

Sexuelle Übergriffe im Internet sind strafbar. Erhalten Minderjährige zum Beispiel Fotos von Geschlechtsteilen oder pornografisches Material, dann sind dies Straftaten nach § 131 Strafgesetzbuch (StGB) und § 184 StGB. Sie können mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen verurteilt werden.

Werden Privatfotos von Mädchen im Bikini an andere im Netz geschickt und dann hinsichtlich pornografischer Details verändert, z. B. der Kopf ausgeschnitten und in ein pornografisches Foto eingefügt, und wird dieses gefälschte Foto über das Internet weiter verbreitet, so kann dies als Straftat nach § 201a Abs. 1-3 StGB eingeordnet werden.

Wie kann ich mich schützen?

Mädchen und Jungen ist oft nicht bewusst, dass nicht nur enge Freunde ihre Informationen (Fotos, Videos, Pinnwand-Einträge) in den unterschiedlichen Kommunikationsforen lesen können. Sie fühlen sich in einem geschützten Raum, da sie nicht sehen können, wer auf die einzelnen Seiten zugreift und „mitliest“ oder sich Fotos „anguckt“.

„Ein Mädchen liegt im Bikini am Pool. Sie merkt, wie jemand sie durch ein Loch in der Hecke beobachtet und findet das unangenehm. Also geht sie rein und zieht sich ein T-Shirt an.“ (www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,531569,00.html)

Hat man aber ein Foto oder Video hochgeladen, kann man das Loch in der Hecke nicht sehen und auch keine unangenehmen Beobachter*innen.

Daher ist es sehr wichtig, bei den eigenen Social-Media-Profilen die möglichen Privatsphäre-Einstellungen zu nutzen. Das Profil sollte für Fremde gesperrt und auf privat gestellt sein, um sich vor fremden Einblicken zu schützen. Wichtige persönliche Informationen oder auch Verabredungen – wann und wo – sollten nicht über Pinnwände veröffentlicht werden. Es sollten nur Inhalte hochgeladen werden, die jede*r unbedenklich sehen darf, also auch die eigene Oma, Lehrkräfte, Bekannte, Fremde.

Das Internet vergisst nichts, viele Dinge kann man auch nach Jahren noch finden.

Video zu diesem Thema: (https://youtu.be/nOUu1fldBbI)

Was kann man tun, wenn man eine Person treffen möchte, die man nur aus dem Netz kennt?

Zum einen kann man die Eltern und/ oder Freund*innen über den Treffpunkt und die Uhrzeit informieren. Zum anderen sollte das Treffen an einem öffentlichen Ort wie auf einem belebten Platz oder in einem gut besuchten Café stattfinden und auf keinen Fall in einer fremden Wohnung oder auf einem verlassenen Platz. An belebten öffentlichen Orten finden sich in Notfällen immer noch Ansprechpersonen vor Ort.

Um sich auf dem Weg nach Hause etwas sicherer zu fühlen, kann man auch sogenannte Begleit-Apps (z.B. WayGuard oder KommGutHeim) nutzen. Diese sollen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei Übergriffen immer die Tatperson schuldig ist und nicht die Betroffene.

Zwei Zeitungsartikel zum Thema Cyber-Grooming:

Was ist Mobbing?

Mobbing ist eine Form von Gewalt. Der Begriff leitet sich aus dem englischen to mob ab, was bedeutet, jemanden absichtlich fertig zu machen oder immer wieder anzupöbeln. Eine Person wird demnach gemobbt, wenn sie wiederholt und über eine längere Zeit den negativen Handlungen anderer ausgesetzt ist.

Mobbing kann sich auf verschiedene Weisen zeigen:

  • Körperlich durch Schlagen, Schubsen, Treten.
  • Verbal durch Beleidigungen, Verspotten, Bloßstellen.
  • Relational, wenn über jemanden Gerüchte verbreitet werden oder gelästert wird. Manchmal wird jemand auch ignoriert und dadurch ausgegrenzt.
  • Medial, zum Beispiel über das Internet – auch Cyber-Mobbing genannt.

Was ist Cyber-Mobbing?

Cyber-Mobbing wird auch als Cyber-Bullying bezeichnet und ist das bewusste Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel, z. B.  im Internet oder per Smartphone über Nachrichtendienste wie WhatsApp. Cyber-Mobbing findet oft über einen längeren Zeitraum statt. Oft handelt die Tatperson (Bully) anonym, so dass das Opfer zuerst nicht weiß, von wem die Angriffe stammen.

Bei Cyber-Mobbing unter Kindern und Jugendlichen kennen sich Betroffene und Tatperson oft auch in der „realen“ Welt. Betroffene haben fast immer einen Verdacht, wer hinter den Attacken stecken könnte. In der Regel geht Cyber-Mobbing von Personen aus dem eigenen nahen sozialen Umfeld aus – der Schule oder dem Wohnviertel. Fälle, in die hauptsächlich Fremde involviert sind, sind eher wenig verbreitet.

Gefährlich am Cyber-Mobbing ist die fehlende räumliche Begrenzung. Das Internet birgt ein weltweites Netz mit einem riesigen Publikum. Falsche Informationen können sich „lawinenartig“ verbreiten und Kettenreaktionen auslösen.

Beispiel: User*innen hacken sich in ein fremdes Profil ein und schreiben an Freund*innen beleidigende Nachrichten. Nun muss sich der*die Inhaber*in des Profils vor den Freund*innen rechtfertigen, warum er*sie so etwas schreibt und die Konsequenzen, z.B. die Kündigung der Freundschaft, dafür tragen.

Auch hier genießen die Tatpersonen im Internet Anonymität und haben bei ihrem Vorgehen meist eine sehr niedrige Hemmschwelle. Sie können skrupelloser und enthemmter handeln, da sie ihren Opfern nicht direkt gegenüberstehen und deren Reaktionen auf verletzende Taten nicht unmittelbar mitbekommen.

Cyber-Mobbing kann erfolgen durch:

  • Gründung von Hass-Gruppen in Netzwerken gegen Betroffene,
  • beleidigende und terrorisierende Nachrichten oder Pinnwand-Einträge, die für jeden sichtbar sind,
  • Identitätsklau: Täter*innen legen ein Profil im Namen und mit den Daten der*des Betroffenen an und verbreitet dann Lügen und Gerüchte,
  • Veröffentlichung von peinlichen oder gefälschten Bildern oder Videos.

Betroffene von Cyber-Mobbing fühlen meist eine große Ohnmacht und Hilflosigkeit.

Link zu diesem Thema: (https://youtu.be/idDgeMkJqH4)

Gegen Cyber-Mobbing vorgehen

Cyber-Mobbing verstößt gegen Persönlichkeitsrechte und gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Nach § 185 und 186 StGB ist der Tatbestand der Beleidigung und der üblen Nachrede strafbar. Strafmündig ist man in Deutschland ab dem 14. Lebensjahr und kann somit zur Verantwortung gezogen werden. Wichtig ist es hierfür, Beweise zu sichern, zum Beispiel durch protokollierte Screenshots.

Möchte man nicht/ noch nicht mit einer Anzeige gegen die Mobber*innen vorgehen, kann man sie auffordern, die Aktivitäten zu unterlassen und die Inhalte zu entfernen oder man setzt sie auf eine Ignorier-Liste. Zusätzlich kann der*die Betreiber*in der Seite/ des Dienstes oder Netzwerkes informiert und die Mobber*innen gemeldet werden. Kontaktmöglichkeiten kann man unter Impressum oder Datenschutz finden. Um Hilfe zu bitten, sich anderen anzuvertrauen oder mobbende Personen zu melden, hat nichts mit (Ver-)Petzen zu tun. Denn wer wegsieht und nicht hilft, macht mit. Einen hundertprozentigen Schutz gegen Cyber-Mobbing gibt es nicht. Um die Angriffspunkte gering zu halten, kann man so wenig Persönliches wie möglich von sich preisgeben.

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier:

Was ist Sexting?

Der Ausdruck Sexting setzt sich aus den beiden englischen Wörtern sex und texting zusammen und bezeichnet den Austausch selbst produzierter, intimer Fotos von sich oder anderen via Internet oder Mobiltelefon.

Häufig geraten Mädchen in die „Sexting-Falle“. Ein intimes Foto ist mit dem Smartphone schnell gemacht und wird beispielsweise an den Freund verschickt. Dies stellt im Grunde noch kein Problem dar. Es kann aber zum Problem werden, wenn der Empfänger das Foto nicht vertraulich für sich behält, sondern an Außenstehende weiterleitet. Ist ein solches Bild erst einmal in der Öffentlichkeit und auf reichweitenstarken Internetplattformen unterwegs, dann wird es schwer, die Verbreitung aufzuhalten.

Oft ist es Betroffenen zunächst nicht bewusst, was mit ihrem Nacktfoto passiert. Wenn sie davon erfahren, haben meistens schon viele Personen das Foto erhalten und weitergeleitet. Häufig trauen sich Betroffene dann aus Scham nicht mehr in die Schule oder sie werden von Mitschüler*innen gemobbt. Wichtig: Bei Sexting wie bei allen anderen Übergriffen auch gilt, dass die Schuld die Tatperson trägt.

Video zu diesem Thema: (https://youtu.be/LnGLbyIUdzA)

Wie kann ich mich schützen?

Die Schweizer Jugendschutzorganisation Pro Juventute klärt in einem Merkblatt für Kinder und Jugendliche über Handlungsmöglichkeiten bei Sexting auf:

Was sind Loverboys?

Loverboys sind meistens zwischen 18 und 30 Jahre alt und älter als die Mädchen, denen sie sich nähern. Durch Verwandtschaft oder Freundeskreis sind sie oft schon früh mit Prostitution, Drogen- und Waffenhandel in Berührung gekommen und befinden sich in einem kriminellen Milieu, bei dem auch mit dem Handel von Frauen und Mädchen Geld verdient wird. Um Mädchen anzulocken und an sich zu binden, benutzen Loverboys eine intensive Emotion: Liebe. Sie manipulieren und nutzen psychologische Tricks, um Liebe hervorzurufen und vorzutäuschen.

Die Loverboy-Masche

Ein Loverboy ist also ein Mann, der eine Liebesbeziehung zu einem meist jüngeren (manchmal erst 11 oder 12 Jahre alten) Mädchen vortäuscht. Er manipuliert sie emotional, isoliert sie sozial von ihrer Familie und Freund*innen und zwingt sie in die Prostitution. Mit Drogen, Gewalt und Drohungen macht er sie hörig, bis sie ihm ausgeliefert ist.

Betroffene verändern sich oft stark. Sie können an Depressionen und starken Stimmungsschwankungen leiden, sind verunsichert, haben ein geringes Selbstwertgefühl. Sie wirken müde und vielleicht abgemagert, verstecken blaue Flecken, neigen zu selbstverletzendem Verhalten. Als Schutzschicht tragen sie eventuell sehr viel Make-Up und verändern ihren Stil radikal. Der eigenen Familie gegenüber sind sie oft aggressiv.

Hinweis auf eine Loverboy-Masche kann der Besitz mehrerer Handys mit hoher Telefonrechnung sein – Betroffene werden vom Loverboy ständig kontrolliert und müssen immer auf Abruf bereitstehen. Oft bringt er sie auch mit dem Auto zur Schule. Ein weiterer Anhaltspunkt kann auch häufiges und langes Duschen sein. Schulische Leistungen können sich verschlechtern und Betroffene beginnen, den Unterricht zu schwänzen. Es entwickelt sich eine Weglauftendenz. Weitere Hinweise können steigender Konsum von Alkohol und Drogen, das Aufkündigen alter Freundschaften zugunsten neuer Kontakt zu älteren Jungs oder das Ablehnen von Familienbesuchen sein.

Diese Hinweise bedeuten nicht automatisch, dass ein Mädchen von einer Loverboy-Masche betroffen oder bedroht ist. Treten jedoch mehrere dieser Anzeichen auf, liegt der Verdacht nahe, dass sich dahinter sexualisierte Gewalt und Menschenhandel verbirgt.

Jungen sind nicht gezielt Opfer sexueller Ausbeutung von Loverboys, aber auch sie können davon betroffen sein. Die Anbahnung einer Beziehung verläuft ähnlich wie bei Mädchen. Betroffene Jungen werden häufig zu Kurierdiensten für Drogen oder Waffen gezwungen oder müssen den Kontakt zu Mädchen herstellen. Es ist unterschiedlich, ob den Jungen bewusst ist, was sie tun. Auch sie können ein gespaltenes Verhältnis zu den Loverboys haben und beispielsweise drogenabhängig sein. Bisher sind wenige Fälle von homosexuellen Betroffenen von Loverboys bekannt, aber auch dies ist möglich.

Videos zum Thema Loverboys

https://youtu.be/R_-ksO8igC0

https://youtu.be/eZrQ-1cUYpo

Tipps für Betroffene

Hier gibt es eine kostenlose E-Mail-Beratung von Beratungsfachkräften, die auf Loverboys spezialisiert sind: http://das-sorgentelefon.com/beziehung/loverboys

Unter diesem Link findet man eine Übersicht (PDF-Dokument) über Beratungsstellen, die auf das Thema Loverboy spezialisiert sind: https://liebe-ohne-zwang.de/wp-content/uploads/2018/02/Beratungsstellen.pdf

Tipps, wenn eine Freundin betroffen ist

Wenn eine Freundin betroffen ist, dann sei nicht sauer auf sie, sie kann nichts dafür. Auch Selbstvorwürfe, nicht früher etwas bemerkt zu haben, helfen nicht weiter. Loverboys sind Meister der Manipulation. Sie täuschen nicht nur Betroffene, sondern auch deren Umfeld.

Bleib ruhig und getrau dich, das Schweigen zu brechen und anzusprechen, wenn dir etwas auffällt. Es ergibt allerdings wenig Sinn, sich zwischen Betroffene und ihren Loverboy zu stellen: Auch wenn du deine Freundin beschützen willst, so ist sie doch in ihn verliebt. Versuche, sie auseinander zu bringen, können dann das Gegenteil bewirken. Die Entscheidung, ihn zu verlassen, muss von ihr selbst kommen, sonst wird sie tendenziell zu ihm zurückkehren.

Biete der Betroffenen deine Hilfe an: Sie soll wissen, dass sie zu dir kommen kann. Du könntest ihr sagen, dass es dir egal ist, was sie getan hat, dass du sie nicht verurteilst und immer liebhaben wirst und dass du nicht böse bist, auch wenn es dir schwerfällt, die Beziehung oder ihr Verhalten zu verstehen. Sei behutsam und vorsichtig. Betroffene brauchen das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit.

Betone immer wieder die Freiheit, die du ihr schenkst. (Das bedeutet letztlich auch die Freiheit, zum Loverboy zurück gehen zu können.)  Damit unterscheidest du dich ganz klar vom Loverboy: Der Loverboy zwingt, du lässt die Wahl.

Suche dir selbst Hilfe. Das ist ein schwieriges Thema und niemand kann oder sollte damit alleine umgehen müssen.

Du kannst dich beraten lassen

Wir helfen dir gerne und professionell! Du bist in deiner Situation nicht allein. Viele Mädchen erfahren dasselbe und nehmen unsere Hilfe in Anspruch. Du kannst einen Termin mit uns ausmachen, allein oder vielleicht mit deiner besten Freundin, ohne dass jemand davon erfährt.

Du kannst uns anrufen und mit uns sprechen – anonym oder unter deinem Namen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass wir nicht weitertragen, was du uns erzählst, es sei denn, du gibst und dazu die Erlaubnis.

Ophelia Beratungszentrum für Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrung e. V.
Kastanienallee 10, 30851 Langenhagen

Telefon: (0511) 724 05 05
E-Mail: info@ophelia-beratungszentrum.de

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung gibt es auf unserer Seite Zusätzliche Telefonnummern und Links.